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Le National rallonge l’enveloppe pour la culture de 22,4 millions

La culture devrait bénéficier d’une enveloppe plus importante que prévu. Le National a voté lundi (07.09.20) une rallonge de 22,4 millions de francs en faveur du secteur pour les années 2021-2024. Il a en revanche revu à la baisse le soutien à la création cinématographique.

Le projet, qui prévoit désormais un montant total de 956,9 millions, s’inscrit dans la continuité des axes d’action définis pour 2016-2020: cohésion sociale, participation culturelle, création et innovation. Le septième art a la part belle. Il obtient le plus de moyens, soit 209,1 millions. Le soutien à la création cinématographique suisse a cependant fait l’objet d’intenses débats.

Taxe abaissée

Le projet du gouvernement voulait une meilleure protection face à l’explosion des plateformes en ligne. A l’instar des télévisions, les fournisseurs de films en ligne et les diffuseurs suisses et étrangers, tels que Netflix, HBO ou encore Disney, auraient dû investir annuellement au moins 4% de leurs recettes brutes dans le cinéma suisse ou s’acquitter d’une taxe correspondante.

Suivant une proposition du camp bourgeois, le National a cependant abaissé, par 97 voix contre 91 et 3 abstentions, cette part à 1%. Une taxe de 4% est très haute en comparaison internationale et aura un impact sur les prix et l’offre, a plaidé Philipp Kutter (PDC/ZH). « Les consommateurs en paieront le prix. » Seul 1% des recettes aurait déjà un impact sur la création cinématographique suisse.

Il n’y aura aucune répercussion sur les consommateurs, a tenté de contrer Fabien Fivaz (Verts/NE). Les taxes introduites dans d’autres pays européens n’ont pas provoqué une augmentation des coûts des abonnements. Avec les socialistes, son parti aurait même souhaité augmenter la taxe à 5%.

Le camp bourgeois a enregistré plusieurs autres victoires. Il a notamment obtenu que les investissements ne soient pas restreints au cinéma indépendant. Les télévisions régionales et les exploitants de réseaux sur lesquels on peut visionner des films devraient quant à eux être exemptés de cette contribution au cinéma suisse, tout comme la SSR.

30% de films européens

Les plateformes en ligne seront en revanche tenues de faire figurer 30% de films européens dans leur catalogue de programmation. Le camp bourgeois a tenté de supprimer cette exigence ou de l’abaisser à 20%, estimant notamment qu’elle engendrerait une bureaucratie supplémentaire importante.

Le projet vise à contrecarrer le risque d’une monoculture et à défendre les spécificités suisses, a souligné le ministre de la culture Alain Berset. Un quota est nécessaire à cette fin. Et d’estimer qu’il s’agit « d’un pas minime ». C’est également une condition pour entrer dans le programme européen « Creative Europe », a souligné Marie-France Roth Pasquier (PDC/FR) pour la commission.

https://www.swissinfo.ch/fre/toute-l-actu-en-bref/le-national-rallonge-l-enveloppe-pour-la-culture-de-22-4-millions/46016556

Nur im Gesamtpaket: Der Nationalrat will die Online-Medien zusammen mit den Zeitungen fördern

Vom Geld des Bundes sollen alle Medien profitieren, egal, ob Online- oder Printmedien. Der Nationalrat hat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung wieder zusammengeschnürt. Zu Verzögerungen kommt es sowieso.

NZZ 10. September 2020 / Lukas Mäder

Das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien verzögert sich. Grund dafür ist die neue Förderung der Online-Medien, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diese ist umstritten. Dennoch will der Nationalrat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung nicht aufteilen. Das hat das Plenum mit 109 zu 84 Stimmen am Donnerstagvormittag deutlich entschieden. Das Geschäft geht nun zurück an die zuständige Kommission und wird frühestens in der Wintersession im Detail beraten.

Grund für den Streit um das richtige Vorgehen war der Entscheid der vorberatenden Fernmeldekommission, das Förderpaket des Bundes aufzuteilen. Eine knappe Mehrheit der Kommission wollte den kaum umstrittenen Ausbau der indirekten Presseförderung sofort beschliessen. Die Online-Förderung wäre hingegen als separate Vorlage nochmals vertieft angeschaut worden. Mit diesem Vorgehen ist das Plenum nun nicht einverstanden.

Das Paket, das der Bundesrat im April verabschiedet hatte, umfasst drei Teile. Erstens soll die indirekte Presseförderung, welche den Vertrieb gedruckter Zeitungen subventioniert, um 20 auf 50 Millionen Franken jährlich ausgebaut werden. Zweitens sollen Radio, Fernsehen und Online-Medien von allgemeinen Fördermassnahmen profitieren, etwa von Zuschüssen an Nachrichtenagenturen oder an Journalistenschulen. Und drittens wollte der Bundesrat neu Online-Medien mit 30 Millionen Franken direkt finanziell unterstützen. Im Juni hatte der Ständerat dem Gesamtpaket zugestimmt und dabei die indirekte Presseförderung massiv auf 120 Millionen Franken erhöht.

Direkte Förderung müsse «gut überlegt» sein

Mit der vorgeschlagenen Förderung der Online-Medien würde der Bund erstmals direkt Medien subventionieren. In der nationalrätlichen Debatte sprach der Kommissionssprecher Philipp Kutter (cvp., Zürich) deshalb korrekterweise von einem Paradigmenwechsel: «Dieser Schritt muss gut überlegt sein.» Einerseits gebe es Fragen bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Online-Förderung, so Kutter. Andererseits sollten auch alternative Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden.

Im Nationalrat kamen die Vorbehalte gegen die Förderung der Online-Medien von SVP und FDP. Grundsätzlich gegen das gesamte Paket sprach sich die Volkspartei aus. Es handle sich um einen Geschenkkorb, in dem für jeden etwas drin sei, sagte Nationalrat Gregor Rutz (svp., Zürich). Am problematischsten sei die Online-Förderung, da der Bund dafür gar keine Verfassungsgrundlage habe. Rutz warnte vor dem Szenario, dass künftig die Verwaltung darüber entscheide, welches Medium wie viel Geld erhalte.

Doch der Antrag der SVP auf ein Nichteintreten fand ausserhalb der eigenen Fraktion keine Unterstützung. Der FDP-Sprecher Christian Wasserfallen (Bern) äusserte im Namen seiner Fraktion jedoch ebenfalls Vorbehalte gegenüber der neuen Online-Förderung. Es gelte, intelligentere Lösungen für die Online-Medien zu finden, als sie der Bundesrat vorgeschlagen habe.

Zeichen gegen alleinige Print-Förderung

Zusätzliche Abklärungen kann die Kommission aber auch mit der nun beschlossenen Rückweisung vornehmen. Den Befürwortern des Gesamtpakets, zu denen auch Medienministerin Simonetta Sommaruga gehörte, geht es auch darum, ein Zeichen zu setzen: Die Online-Medien sollen gegenüber der gedruckten Presse nicht benachteiligt werden. Die drei Pfeiler des Pakets, so argumentierte etwa Nationalrätin Marionna Schlatter (gp., Zürich), erlaubten eine Art Technologieneutralität.

Tatsächlich mutet die Beschränkung der Medienförderung auf die Presse in der heutigen Zeit etwas anachronistisch an. Die Grünliberalen forderten deshalb konkret eine neue Form der Förderpolitik, die technologieneutral ausgestaltet sein müsse. Die Fraktionssprecherin Katja Christ (Basel-Stadt) erwähnte konkret die Idee eines Gutscheinsystems, mit dem Einzelpersonen Medien ihrer Wahl unterstützen könnten. Für diesen Vorschlag, der immer wieder auftaucht, besteht jedoch heute keine ausreichende Verfassungsgrundlage.

Nur im Gesamtpaket: Der Nationalrat will die Online-Medien zusammen mit den Zeitungen fördern

Vom Geld des Bundes sollen alle Medien profitieren, egal, ob Online- oder Printmedien. Der Nationalrat hat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung wieder zusammengeschnürt. Zu Verzögerungen kommt es sowieso.

NZZ 10. September 2020 / Lukas Mäder

Das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien verzögert sich. Grund dafür ist die neue Förderung der Online-Medien, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diese ist umstritten. Dennoch will der Nationalrat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung nicht aufteilen. Das hat das Plenum mit 109 zu 84 Stimmen am Donnerstagvormittag deutlich entschieden. Das Geschäft geht nun zurück an die zuständige Kommission und wird frühestens in der Wintersession im Detail beraten.

Grund für den Streit um das richtige Vorgehen war der Entscheid der vorberatenden Fernmeldekommission, das Förderpaket des Bundes aufzuteilen. Eine knappe Mehrheit der Kommission wollte den kaum umstrittenen Ausbau der indirekten Presseförderung sofort beschliessen. Die Online-Förderung wäre hingegen als separate Vorlage nochmals vertieft angeschaut worden. Mit diesem Vorgehen ist das Plenum nun nicht einverstanden.

Das Paket, das der Bundesrat im April verabschiedet hatte, umfasst drei Teile. Erstens soll die indirekte Presseförderung, welche den Vertrieb gedruckter Zeitungen subventioniert, um 20 auf 50 Millionen Franken jährlich ausgebaut werden. Zweitens sollen Radio, Fernsehen und Online-Medien von allgemeinen Fördermassnahmen profitieren, etwa von Zuschüssen an Nachrichtenagenturen oder an Journalistenschulen. Und drittens wollte der Bundesrat neu Online-Medien mit 30 Millionen Franken direkt finanziell unterstützen. Im Juni hatte der Ständerat dem Gesamtpaket zugestimmt und dabei die indirekte Presseförderung massiv auf 120 Millionen Franken erhöht.

Direkte Förderung müsse «gut überlegt» sein

Mit der vorgeschlagenen Förderung der Online-Medien würde der Bund erstmals direkt Medien subventionieren. In der nationalrätlichen Debatte sprach der Kommissionssprecher Philipp Kutter (cvp., Zürich) deshalb korrekterweise von einem Paradigmenwechsel: «Dieser Schritt muss gut überlegt sein.» Einerseits gebe es Fragen bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Online-Förderung, so Kutter. Andererseits sollten auch alternative Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden.

Im Nationalrat kamen die Vorbehalte gegen die Förderung der Online-Medien von SVP und FDP. Grundsätzlich gegen das gesamte Paket sprach sich die Volkspartei aus. Es handle sich um einen Geschenkkorb, in dem für jeden etwas drin sei, sagte Nationalrat Gregor Rutz (svp., Zürich). Am problematischsten sei die Online-Förderung, da der Bund dafür gar keine Verfassungsgrundlage habe. Rutz warnte vor dem Szenario, dass künftig die Verwaltung darüber entscheide, welches Medium wie viel Geld erhalte.

Doch der Antrag der SVP auf ein Nichteintreten fand ausserhalb der eigenen Fraktion keine Unterstützung. Der FDP-Sprecher Christian Wasserfallen (Bern) äusserte im Namen seiner Fraktion jedoch ebenfalls Vorbehalte gegenüber der neuen Online-Förderung. Es gelte, intelligentere Lösungen für die Online-Medien zu finden, als sie der Bundesrat vorgeschlagen habe.

Zeichen gegen alleinige Print-Förderung

Zusätzliche Abklärungen kann die Kommission aber auch mit der nun beschlossenen Rückweisung vornehmen. Den Befürwortern des Gesamtpakets, zu denen auch Medienministerin Simonetta Sommaruga gehörte, geht es auch darum, ein Zeichen zu setzen: Die Online-Medien sollen gegenüber der gedruckten Presse nicht benachteiligt werden. Die drei Pfeiler des Pakets, so argumentierte etwa Nationalrätin Marionna Schlatter (gp., Zürich), erlaubten eine Art Technologieneutralität.

Tatsächlich mutet die Beschränkung der Medienförderung auf die Presse in der heutigen Zeit etwas anachronistisch an. Die Grünliberalen forderten deshalb konkret eine neue Form der Förderpolitik, die technologieneutral ausgestaltet sein müsse. Die Fraktionssprecherin Katja Christ (Basel-Stadt) erwähnte konkret die Idee eines Gutscheinsystems, mit dem Einzelpersonen Medien ihrer Wahl unterstützen könnten. Für diesen Vorschlag, der immer wieder auftaucht, besteht jedoch heute keine ausreichende Verfassungsgrundlage.

Wie ein CVP-Mann Alain Bersets Netflix-Gesetz pulverisiert

Der Nationalrat will Netflix, Amazon & Co. zwar verpflichten, in Schweizer Filme zu investieren – aber viel weniger, als Kulturminister Alain Berset wollte.

Tages Anzeiger 7. September 2020 / Markus Häfliger

Wer US-Serien wie «House of Cards» oder «Ozark» schaut, unterstützt künftig gleichzeitig Schweizer Filme. Der Nationalrat verpflichtet Netflix, Amazon und Disney per Bundesgesetz, ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Diese und andere internationale Streamingdienste können dabei wählen, ob sie selber Filmprojekte in der Schweiz lancieren oder Schweizer Filme einkaufen – oder ob sie lieber eine Ersatzabgabe an den Bund zahlen.

Mit diesem Grundsatzentscheid führt der Nationalrat eine veritable Lex Netflix ein. Das ist eigentlich ein Erfolg für Kulturminister Alain Berset (SP), der die Vorlage eingebracht hat. Im Kleingedruckten streicht der Rat den Gesetzesentwurf aber derart stark zusammen, dass von Bersets gross gedachter Lex Netflix nur noch ein Netflix-Gesetzlein übrig bleibt.

Berset wollte, dass die Streamingdienste 4 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in Schweizer Filme investieren. Der Nationalrat kürzt diese Abgabe nun substanziell – auf 1 Prozent. Für die Kürzung votierten die geschlossene SVP und das Gros der FDP und CVP. Ein Antrag von links, die Abgabe auf 5 Prozent zu erhöhen, hatte gegen die bürgerliche Übermacht nicht den Hauch einer Chance.

Der Sieger des Tages

Wie viele Franken und Rappen die neue Investitionspflicht ausmachen wird, ist heute noch schwer abzuschätzen. Das Bundesamt für Kultur (BAK) schätzte im Vorfeld, dass allein der Marktführer Netflix pro Jahr 5 bis 7 Millionen Franken in den Schweizer Film hätte investieren müssen. Durch die Kürzung des Abgabesatzes auf 1 Prozent reduziert sich diese Summe nun auf unter 2 Millionen. Bei anderen Anbietern wie Amazon oder Disney sind keine entsprechenden Zahlen bekannt.

Als Sieger das Tages ging der Zürcher CVP-Nationalrat Philipp Kutter aus der Debatte hervor. Zwar attackierten auch die SVP und eine Gruppe von FDP-Nationalräten rund um Christian Wasserfallen Bersets Vorlage mit zahlreichen Anträgen. Diese Kreise wollten die Lex Netflix sogar ganz abschiessen – unter anderem mit dem Argument, selbst Milliarden-Subventionen würden den Schweizer Film nicht besser machen.

Doch mehrheitsfähig waren die Anträge aus der SVP und der FDP nicht – im Unterschied zu Kutters Kürzungsanträgen aus der Mitte. Der Zürcher Nationalrat liess das Grundprinzip von Bersets Vorlage unangetastet, zog dem Gesetz aber mit mehreren Detailkorrekturen die meisten Zähne. Selbst die FDP-Fraktion folgte den Anträgen von CVP-Mann Kutter weit geschlossener als den Ideen ihres Fraktionskollegen Wasserfallen.

Das Filmgesetz illustriert damit perfekt, wer bei polarisierten Abstimmungen im Nationalrat die Mehrheiten zwischen links (SP, Grüne und GLP) und rechts (SVP, FDP) macht: die Mittefraktion aus CVP, EVP und BDP.

CVP-Nationalrat Kutter argumentierte, auch mit einem Prozent komme noch genügend Geld für das heimische Filmschaffen zusammen. Eine Abgabe von vier Prozent sei im internationalen Vergleich schlicht zu hoch. Das Nachbarland Frankreich, das noch höhere Abgaben für das heimische Filmschaffen kennt, sei diesbezüglich in Europa «nicht die Regel, sondern die Ausnahme», so Kutter.

Erfolgreiches Lobbying

Die Nationalratsmehrheit kürzte nicht nur die Höhe der Filmabgabe. Zusätzlich befreite es gewisse Anbieter gänzlich von ihr – ebenfalls auf Antrag von Kutter. Gemäss Bersets Vorlage hätten nicht nur die globalen Streamingdienste in den Schweizer Film investieren sollen, sondern auch diverse Schweizer Anbieter: einerseits die grösseren Regional-TV-Sender, andererseits die Kabelnetzbetreiber wie Swisscom und UPC Cablecom. Letztere bieten ihren Kunden ebenfalls Filme per Video-on-Demand an und sollten nach Bersets Idee einen Teil ihres Umsatzes abgeben.

Die betroffenen Schweizer Firmen hatten im Vorfeld aber gegen Bersets Anträge lobbyiert – «besonders intensiv», wie GLP-Nationalrat Thomas Brunner im Rat sagte. Politisch pikant ist das Lobbying der Swisscom, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befindet, und folglich eine Gesetzesvorlage ihres eigenen Eigentümers bekämpfte. Das Pressing und Klagen der Fernsehsender und Kabelnetzbetreiber hatte Erfolg: Der Nationalrat befreite beide von der Abgabepflicht.

Das Gesetz geht nun in den Ständerat. Man kann gespannt sein, ob dieser Bersets Vorlage teilweise wieder belebt – oder ob er ihr noch die letzten Zähne zieht.