Wie ein CVP-Mann Alain Bersets Netflix-Gesetz pulverisiert

Der Nationalrat will Netflix, Amazon & Co. zwar verpflichten, in Schweizer Filme zu investieren – aber viel weniger, als Kulturminister Alain Berset wollte.

Tages Anzeiger 7. September 2020 / Markus Häfliger

Wer US-Serien wie «House of Cards» oder «Ozark» schaut, unterstützt künftig gleichzeitig Schweizer Filme. Der Nationalrat verpflichtet Netflix, Amazon und Disney per Bundesgesetz, ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Diese und andere internationale Streamingdienste können dabei wählen, ob sie selber Filmprojekte in der Schweiz lancieren oder Schweizer Filme einkaufen – oder ob sie lieber eine Ersatzabgabe an den Bund zahlen.

Mit diesem Grundsatzentscheid führt der Nationalrat eine veritable Lex Netflix ein. Das ist eigentlich ein Erfolg für Kulturminister Alain Berset (SP), der die Vorlage eingebracht hat. Im Kleingedruckten streicht der Rat den Gesetzesentwurf aber derart stark zusammen, dass von Bersets gross gedachter Lex Netflix nur noch ein Netflix-Gesetzlein übrig bleibt.

Berset wollte, dass die Streamingdienste 4 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in Schweizer Filme investieren. Der Nationalrat kürzt diese Abgabe nun substanziell – auf 1 Prozent. Für die Kürzung votierten die geschlossene SVP und das Gros der FDP und CVP. Ein Antrag von links, die Abgabe auf 5 Prozent zu erhöhen, hatte gegen die bürgerliche Übermacht nicht den Hauch einer Chance.

Der Sieger des Tages

Wie viele Franken und Rappen die neue Investitionspflicht ausmachen wird, ist heute noch schwer abzuschätzen. Das Bundesamt für Kultur (BAK) schätzte im Vorfeld, dass allein der Marktführer Netflix pro Jahr 5 bis 7 Millionen Franken in den Schweizer Film hätte investieren müssen. Durch die Kürzung des Abgabesatzes auf 1 Prozent reduziert sich diese Summe nun auf unter 2 Millionen. Bei anderen Anbietern wie Amazon oder Disney sind keine entsprechenden Zahlen bekannt.

Als Sieger das Tages ging der Zürcher CVP-Nationalrat Philipp Kutter aus der Debatte hervor. Zwar attackierten auch die SVP und eine Gruppe von FDP-Nationalräten rund um Christian Wasserfallen Bersets Vorlage mit zahlreichen Anträgen. Diese Kreise wollten die Lex Netflix sogar ganz abschiessen – unter anderem mit dem Argument, selbst Milliarden-Subventionen würden den Schweizer Film nicht besser machen.

Doch mehrheitsfähig waren die Anträge aus der SVP und der FDP nicht – im Unterschied zu Kutters Kürzungsanträgen aus der Mitte. Der Zürcher Nationalrat liess das Grundprinzip von Bersets Vorlage unangetastet, zog dem Gesetz aber mit mehreren Detailkorrekturen die meisten Zähne. Selbst die FDP-Fraktion folgte den Anträgen von CVP-Mann Kutter weit geschlossener als den Ideen ihres Fraktionskollegen Wasserfallen.

Das Filmgesetz illustriert damit perfekt, wer bei polarisierten Abstimmungen im Nationalrat die Mehrheiten zwischen links (SP, Grüne und GLP) und rechts (SVP, FDP) macht: die Mittefraktion aus CVP, EVP und BDP.

CVP-Nationalrat Kutter argumentierte, auch mit einem Prozent komme noch genügend Geld für das heimische Filmschaffen zusammen. Eine Abgabe von vier Prozent sei im internationalen Vergleich schlicht zu hoch. Das Nachbarland Frankreich, das noch höhere Abgaben für das heimische Filmschaffen kennt, sei diesbezüglich in Europa «nicht die Regel, sondern die Ausnahme», so Kutter.

Erfolgreiches Lobbying

Die Nationalratsmehrheit kürzte nicht nur die Höhe der Filmabgabe. Zusätzlich befreite es gewisse Anbieter gänzlich von ihr – ebenfalls auf Antrag von Kutter. Gemäss Bersets Vorlage hätten nicht nur die globalen Streamingdienste in den Schweizer Film investieren sollen, sondern auch diverse Schweizer Anbieter: einerseits die grösseren Regional-TV-Sender, andererseits die Kabelnetzbetreiber wie Swisscom und UPC Cablecom. Letztere bieten ihren Kunden ebenfalls Filme per Video-on-Demand an und sollten nach Bersets Idee einen Teil ihres Umsatzes abgeben.

Die betroffenen Schweizer Firmen hatten im Vorfeld aber gegen Bersets Anträge lobbyiert – «besonders intensiv», wie GLP-Nationalrat Thomas Brunner im Rat sagte. Politisch pikant ist das Lobbying der Swisscom, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befindet, und folglich eine Gesetzesvorlage ihres eigenen Eigentümers bekämpfte. Das Pressing und Klagen der Fernsehsender und Kabelnetzbetreiber hatte Erfolg: Der Nationalrat befreite beide von der Abgabepflicht.

Das Gesetz geht nun in den Ständerat. Man kann gespannt sein, ob dieser Bersets Vorlage teilweise wieder belebt – oder ob er ihr noch die letzten Zähne zieht.