Vom Geld des Bundes sollen alle Medien profitieren, egal, ob Online- oder Printmedien. Der Nationalrat hat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung wieder zusammengeschnürt. Zu Verzögerungen kommt es sowieso.
NZZ 10. September 2020 / Lukas Mäder
Das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien verzögert sich. Grund dafür ist die neue Förderung der Online-Medien, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diese ist umstritten. Dennoch will der Nationalrat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung nicht aufteilen. Das hat das Plenum mit 109 zu 84 Stimmen am Donnerstagvormittag deutlich entschieden. Das Geschäft geht nun zurück an die zuständige Kommission und wird frühestens in der Wintersession im Detail beraten.
Grund für den Streit um das richtige Vorgehen war der Entscheid der vorberatenden Fernmeldekommission, das Förderpaket des Bundes aufzuteilen. Eine knappe Mehrheit der Kommission wollte den kaum umstrittenen Ausbau der indirekten Presseförderung sofort beschliessen. Die Online-Förderung wäre hingegen als separate Vorlage nochmals vertieft angeschaut worden. Mit diesem Vorgehen ist das Plenum nun nicht einverstanden.
Das Paket, das der Bundesrat im April verabschiedet hatte, umfasst drei Teile. Erstens soll die indirekte Presseförderung, welche den Vertrieb gedruckter Zeitungen subventioniert, um 20 auf 50 Millionen Franken jährlich ausgebaut werden. Zweitens sollen Radio, Fernsehen und Online-Medien von allgemeinen Fördermassnahmen profitieren, etwa von Zuschüssen an Nachrichtenagenturen oder an Journalistenschulen. Und drittens wollte der Bundesrat neu Online-Medien mit 30 Millionen Franken direkt finanziell unterstützen. Im Juni hatte der Ständerat dem Gesamtpaket zugestimmt und dabei die indirekte Presseförderung massiv auf 120 Millionen Franken erhöht.
Direkte Förderung müsse «gut überlegt» sein
Mit der vorgeschlagenen Förderung der Online-Medien würde der Bund erstmals direkt Medien subventionieren. In der nationalrätlichen Debatte sprach der Kommissionssprecher Philipp Kutter (cvp., Zürich) deshalb korrekterweise von einem Paradigmenwechsel: «Dieser Schritt muss gut überlegt sein.» Einerseits gebe es Fragen bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Online-Förderung, so Kutter. Andererseits sollten auch alternative Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden.
Im Nationalrat kamen die Vorbehalte gegen die Förderung der Online-Medien von SVP und FDP. Grundsätzlich gegen das gesamte Paket sprach sich die Volkspartei aus. Es handle sich um einen Geschenkkorb, in dem für jeden etwas drin sei, sagte Nationalrat Gregor Rutz (svp., Zürich). Am problematischsten sei die Online-Förderung, da der Bund dafür gar keine Verfassungsgrundlage habe. Rutz warnte vor dem Szenario, dass künftig die Verwaltung darüber entscheide, welches Medium wie viel Geld erhalte.
Doch der Antrag der SVP auf ein Nichteintreten fand ausserhalb der eigenen Fraktion keine Unterstützung. Der FDP-Sprecher Christian Wasserfallen (Bern) äusserte im Namen seiner Fraktion jedoch ebenfalls Vorbehalte gegenüber der neuen Online-Förderung. Es gelte, intelligentere Lösungen für die Online-Medien zu finden, als sie der Bundesrat vorgeschlagen habe.
Zeichen gegen alleinige Print-Förderung
Zusätzliche Abklärungen kann die Kommission aber auch mit der nun beschlossenen Rückweisung vornehmen. Den Befürwortern des Gesamtpakets, zu denen auch Medienministerin Simonetta Sommaruga gehörte, geht es auch darum, ein Zeichen zu setzen: Die Online-Medien sollen gegenüber der gedruckten Presse nicht benachteiligt werden. Die drei Pfeiler des Pakets, so argumentierte etwa Nationalrätin Marionna Schlatter (gp., Zürich), erlaubten eine Art Technologieneutralität.
Tatsächlich mutet die Beschränkung der Medienförderung auf die Presse in der heutigen Zeit etwas anachronistisch an. Die Grünliberalen forderten deshalb konkret eine neue Form der Förderpolitik, die technologieneutral ausgestaltet sein müsse. Die Fraktionssprecherin Katja Christ (Basel-Stadt) erwähnte konkret die Idee eines Gutscheinsystems, mit dem Einzelpersonen Medien ihrer Wahl unterstützen könnten. Für diesen Vorschlag, der immer wieder auftaucht, besteht jedoch heute keine ausreichende Verfassungsgrundlage.
Nur im Gesamtpaket: Der Nationalrat will die Online-Medien zusammen mit den Zeitungen fördern
Vom Geld des Bundes sollen alle Medien profitieren, egal, ob Online- oder Printmedien. Der Nationalrat hat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung wieder zusammengeschnürt. Zu Verzögerungen kommt es sowieso.
NZZ 10. September 2020 / Lukas Mäder
Das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien verzögert sich. Grund dafür ist die neue Förderung der Online-Medien, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diese ist umstritten. Dennoch will der Nationalrat das bundesrätliche Paket zur Medienförderung nicht aufteilen. Das hat das Plenum mit 109 zu 84 Stimmen am Donnerstagvormittag deutlich entschieden. Das Geschäft geht nun zurück an die zuständige Kommission und wird frühestens in der Wintersession im Detail beraten.
Grund für den Streit um das richtige Vorgehen war der Entscheid der vorberatenden Fernmeldekommission, das Förderpaket des Bundes aufzuteilen. Eine knappe Mehrheit der Kommission wollte den kaum umstrittenen Ausbau der indirekten Presseförderung sofort beschliessen. Die Online-Förderung wäre hingegen als separate Vorlage nochmals vertieft angeschaut worden. Mit diesem Vorgehen ist das Plenum nun nicht einverstanden.
Das Paket, das der Bundesrat im April verabschiedet hatte, umfasst drei Teile. Erstens soll die indirekte Presseförderung, welche den Vertrieb gedruckter Zeitungen subventioniert, um 20 auf 50 Millionen Franken jährlich ausgebaut werden. Zweitens sollen Radio, Fernsehen und Online-Medien von allgemeinen Fördermassnahmen profitieren, etwa von Zuschüssen an Nachrichtenagenturen oder an Journalistenschulen. Und drittens wollte der Bundesrat neu Online-Medien mit 30 Millionen Franken direkt finanziell unterstützen. Im Juni hatte der Ständerat dem Gesamtpaket zugestimmt und dabei die indirekte Presseförderung massiv auf 120 Millionen Franken erhöht.
Direkte Förderung müsse «gut überlegt» sein
Mit der vorgeschlagenen Förderung der Online-Medien würde der Bund erstmals direkt Medien subventionieren. In der nationalrätlichen Debatte sprach der Kommissionssprecher Philipp Kutter (cvp., Zürich) deshalb korrekterweise von einem Paradigmenwechsel: «Dieser Schritt muss gut überlegt sein.» Einerseits gebe es Fragen bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Online-Förderung, so Kutter. Andererseits sollten auch alternative Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden.
Im Nationalrat kamen die Vorbehalte gegen die Förderung der Online-Medien von SVP und FDP. Grundsätzlich gegen das gesamte Paket sprach sich die Volkspartei aus. Es handle sich um einen Geschenkkorb, in dem für jeden etwas drin sei, sagte Nationalrat Gregor Rutz (svp., Zürich). Am problematischsten sei die Online-Förderung, da der Bund dafür gar keine Verfassungsgrundlage habe. Rutz warnte vor dem Szenario, dass künftig die Verwaltung darüber entscheide, welches Medium wie viel Geld erhalte.
Doch der Antrag der SVP auf ein Nichteintreten fand ausserhalb der eigenen Fraktion keine Unterstützung. Der FDP-Sprecher Christian Wasserfallen (Bern) äusserte im Namen seiner Fraktion jedoch ebenfalls Vorbehalte gegenüber der neuen Online-Förderung. Es gelte, intelligentere Lösungen für die Online-Medien zu finden, als sie der Bundesrat vorgeschlagen habe.
Zeichen gegen alleinige Print-Förderung
Zusätzliche Abklärungen kann die Kommission aber auch mit der nun beschlossenen Rückweisung vornehmen. Den Befürwortern des Gesamtpakets, zu denen auch Medienministerin Simonetta Sommaruga gehörte, geht es auch darum, ein Zeichen zu setzen: Die Online-Medien sollen gegenüber der gedruckten Presse nicht benachteiligt werden. Die drei Pfeiler des Pakets, so argumentierte etwa Nationalrätin Marionna Schlatter (gp., Zürich), erlaubten eine Art Technologieneutralität.
Tatsächlich mutet die Beschränkung der Medienförderung auf die Presse in der heutigen Zeit etwas anachronistisch an. Die Grünliberalen forderten deshalb konkret eine neue Form der Förderpolitik, die technologieneutral ausgestaltet sein müsse. Die Fraktionssprecherin Katja Christ (Basel-Stadt) erwähnte konkret die Idee eines Gutscheinsystems, mit dem Einzelpersonen Medien ihrer Wahl unterstützen könnten. Für diesen Vorschlag, der immer wieder auftaucht, besteht jedoch heute keine ausreichende Verfassungsgrundlage.